Einwohnerfragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/464 des Landrates dient der Information des Kreistages über die Regelungen der Einwohnerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Kreistages. Die Vorlage legt die formalen Rahmenbedingungen für das Fragerecht der Bürgerinnen und Bürger in den ordentlichen öffentlichen Sitzungen fest.
Demnach ist für jede ordentliche Sitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen, die in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Beantwortung ausgenommen sind. Um die Planung zu ermöglichen, sind die Fragen fünf Kalendertage vor der Sitzung schriftlich an den Landrat zu leiten. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten ausgelegt.
Jede Person kann bis zu zwei Fragen pro Fragestunde stellen, wobei eine Zusatzfrage zulässig ist. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich. Die Verwaltung ist berechtigt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90909100466