Neufassung der Richtlinien des Kreises Recklinghausen zur Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/598 sieht eine Neufassung der Richtlinien des Kreises Recklinghausen zur Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen vor. Die ursprünglichen Richtlinien wurden im März 1990 durch den Kreistag beschlossen und in der Folgezeit fünfmal durch Änderungsbeschlüsse angepasst.
Die Neufassung integriert die bisherigen Änderungen sowie die aktuell geltenden Landesrichtlinien in einer zusammenfassenden Darstellung. Neben der inhaltlichen Zusammenführung wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Ziel der Neufassung ist eine präzise und übersichtliche Darstellung der Förderstruktur. Die Kreisförderung umfasst dabei jene Kosten der Beratungsstellen, die nicht durch öffentliche Mittel gedeckt sind. Zur Finanzierung der Einrichtungen werden neben den Kreiszuschüssen auch Landesmittel, Mittel der kreisangehörigen Städte, Mitgliedsbeiträge sowie Spenden eingesetzt. Die Träger der Beratungsstellen sind dazu verpflichtet, den Kreis über den Zufluss weiterer öffentlicher Mittel für diesen Zweck zu informieren.
Die Rechnungsprüfung wurde im Vorfeld der Vorlage beteiligt und hat die Richtlinien auf ihre Richtigkeit hin überprüft sowie zugestimmt. Durch die vorliegende Neufassung entstehen keine finanziellen Mehraufwendungen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Neufassung der Richtlinien durch den Kreistag vor. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 91001100601
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110111141613
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20110203095011