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Beschlussvorlage

Erste Änderungssatzung des Kreises Recklinghausen vom .05.2011 zur Änderung der Satzung des Kreises Recklinghausen vom 27.09.2010 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene für den öffentlichen Schlachthof Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick, sowie für den Schlachthof Recklinghausen

KTB/605 11.04.2011 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/605 sieht die Verabschiedung der ersten Änderungssatzung des Kreises Recklinghausen vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene am öffentlichen Schlachthof Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie am Schlachthof Recklinghausen. Die Anpassung soll rückwirkend zum 1. April 2011 erfolgen, um einen einjährigen Rhythmus bei der Festsetzung der Gebühren einzuhalten.

Konkret sieht die Vorlage eine Erhöhung der Fleischbeschaugebühr für Schweine im Schlachthof Westfleisch Erkenschwick GmbH von 1,24 Euro auf 1,27 Euro pro Tier vor. Im Gegensatz dazu soll die Gebühr für die im Schlachthof Recklinghausen geschlachteten Schweine von 2,43 Euro auf 2,32 Euro pro Tier gesenkt werden.

Die Grundlage für diese Anpassung ist das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2010. Die Verwaltung führt aus, dass die Gebühren so kalkuliert werden müssen, dass sie die anfallenden Kosten für die amtlichen Kontrollen decken. Zu diesen Kosten zählen unter anderem Löhne, Gehälter, Personalaufwendungen, Ausrüstung sowie Laboruntersuchungen. Die Erhebung kostendeckender Gebühren wird damit begründet, dass eine Finanzierung über die allgemeinen Kreismittel die kreisangehörigen Städte durch eine höhere Kreisumlage belasten würde. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

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