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Berichtsvorlage

Einwohnerfragestunde

KTB/457 11.08.2008 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage KTB/457 des Landrats dient der Information des Kreistages über die Regelungen der Einwohnerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Kreistages. Die Vorlage legt die formalen Rahmenbedingungen für die Durchführung dieser Fragestunde in ordentlichen öffentlichen Kreistagssitzungen fest.

Demnach ist für jede ordentliche Sitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen und in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Beantwortung ausgenommen sind. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten, sind die Fragen spätestens fünf Kalendertage vor der Sitzung schriftlich an den Landrat zu richten. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten ausgelegt.

Jeder Einwohner kann bis zu zwei Fragen pro Fragestunde stellen, wobei eine Zusatzfrage möglich ist. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich. Die Verwaltung ist zudem berechtigt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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