Bestellung von Mitgliedern/Stellvertretern des Kreises für die Trägerversammlung der Vestischen Arbeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/517 regelt die personelle Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Vestische Arbeit (SGB II). Gemäß dem Kooperationsvertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft vom 30. November 2004 ist der Kreis dazu verpflichtet, in der Trägerversammlung mit zwei stimmberechtigten Mitgliedern vertreten zu sein. Für jedes dieser Mitglieder ist zudem eine Stellvertretung zu benennen.
Aufgrund dienstlicher Erfordernisse ist eine Neuregelung der bisherigen Vertretungsstruktur notwendig. Der vorliegende Beschluss sieht vor, den Landrat als Mitglied des Kreises in der Trägerversammlung der Vestischen Arbeit zu benennen. Für den Fall einer Verhinderung des Landrats soll die Vertretung durch den zuständigen Fachdienstleiter erfolgen.
Die Wahl der Person erfolgt nach den Vorgaben des § 35 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Ein Vorschlag ist gültig, wenn die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen im Kreistag erreicht. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Kreistag vorgelegt.
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