Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/520 des Landrats für die Sitzung des Kreistags am 28. Oktober 2009 befasst sich mit der Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH.
Als Gesellschafter verfügt der Kreis Recklinghausen über das Recht, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft zu entsenden. Die Vorlage sieht vor, sowohl ein ordentliches Mitglied als auch ein stellvertretendes Mitglied für diesen Zweck zu wählen.
Der Wahlvorgang unterliegt den Vorgaben des § 35 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach gilt eine vorgeschlagene Person als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Vorlage dient somit der formellen Sicherstellung der Vertretung des Kreises in dem genannten Unternehmen. Federführend für diesen Vorgang ist der Kreistag.
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