Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbands für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe

KTB/521 13.10.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag befasst sich mit der Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus 15 Mitgliedern zusammen, wobei dem Kreis Recklinghausen das Entsendungsrecht für insgesamt acht Mitglieder zusteht.

Auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung kraft Gesetz ordentliches Mitglied des Gremiums. Da der Landrat somit bereits fest zur Mitgliederzahl zählt, sind durch den Kreistag weitere sieben ordentliche Mitglieder zu wählen. Für jedes dieser ordentlichen Mitglieder ist zudem jeweils ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen. Der Landrat besitzt das Vorschlagsrecht für die Stellvertretung seines Amtes. Die Wahl der weiteren Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die zu wählenden Personen können entweder aus dem Kreistag oder aus dem Kreis der Bediensteten der Verwaltung stammen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden und die Besetzung der ordentlichen sowie der stellvertretenden Mitglieder gemäß diesem Vorschlag festzulegen.

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