Abberufung des ordentlichen und des stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage KTB/522 über die Abberufung von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH beraten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, sowohl das ordentliche als auch das stellvertretende Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft abzurufen. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Diese Regelungen räumen dem Kreistag die Befugnis ein, die von ihm bestellten Aufsichtsratsmitglieder durch Beschluss wieder abzuberufen.
Die Vorlage wurde zur Entscheidung in die Sitzung des Kreistags am 28. Oktober 2009 eingebracht. Finanzielle oder organisatorische Auswirkungen werden in der Vorlage nicht als unmittelbar durch diesen Vorgang ausgelöst ausgewiesen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Kreistag.
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