Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds für die newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage KTB/523 wird die Bestellung eines ordentlichen sowie eines stellvertretenden Mitglieds für den Aufsichtsrat der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH behandelt. Der Kreis Recklinghausen hält gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftervertrags 22 % der Stammeinlagen und besitzt damit das Recht, einen Vorschlag für ein stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrats einzubringen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen vertritt ein vom Kreistag bestellter Vertreter den Kreis in den Aufsichtsräten.
Der Gesellschaftsvertrag sieht zudem vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied eine Vertreterin oder einen Vertreter erhält, wobei die Bestellung nach demselben Verfahren wie bei den ordentlichen Mitgliedern erfolgt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Berufung einer Person als ordentliches Mitglied und einer weiteren Person als stellvertretendes Mitglied vor. Die Wahl der vorgeschlagenen Person gilt als vollzogen, sofern sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Kreistag vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 91310100525