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Beschlussvorlage

Wahl eines ordentlichen Mitglieds und zwei stellvertretenden Mitgliedern für die Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH

KTB/524 13.10.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/524 des Landrats für die Sitzung des Kreistags am 28. Oktober 2009 befasst sich mit der Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Als Gesellschafter hält der Kreis einen Anteil von 22 % am Stammkapital der Gesellschaft.

Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrags ist die Gesellschafterversammlung nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Gesellschafter und mindestens 80 % des Stammkapitals anwesend sind. Da die Teilnahme des Kreises Recklinghausen für das Erreichen dieser Quote notwendig ist, sieht die Vorlage die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie der Stellvertretungen vor. Um die Beschlussfähigkeit der Versammlung auch bei Abwesenheit des ordentlichen Mitglieds sicherzustellen und künftige Probleme zu vermeiden, schlägt die Verwaltung die Wahl eines zweiten stellvertretenden Mitglieds vor.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Zusätzlich soll ein zweites stellvertretendes Mitglied bestimmt werden. Die Wahl der einzelnen Personen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung NRW, wonach die vorgeschlagenen Personen durch eine Mehrheit der gültigen Stimmen gewählt werden.

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