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Berichtsvorlage

Benennung eines ordentlichen Mitglieds für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft

KTB/526 13.10.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreistag steht die Benennung eines ordentlichen Mitglieds für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft zur Entscheidung vor. Der Kreis Recklinghausen verfügt gemäß § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Emschergenossenschaft über das Recht, ein ordentliches Mitglied in diesem Gremium zu entsenden. Der Genossenschaftsrat setzt sich insgesamt aus 15 Mitgliedern zusammen, die von der Genossenschaftsversammlung gewählt werden.

Gegenstand der Vorlage KTB/526 ist die Neubesetzung eines Sitzplatzes für die verbleibende Amtszeit bis Herbst 2010. Als Ersatz für ein ausgeschiedenes Mitglied soll eine neue Person als ordentliches Mitglied benannt werden. Das Verfahren zur Wahl einer einzelnen Person richtet sich nach § 35 Absatz 2 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Eine vorgeschlagene Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Entscheidung über die Nachbesetzung erfolgt im Rahmen der Sitzung des Kreistags.

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