Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 05.07.2001
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/608 sieht eine Änderung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen vom 5. Juli 2001 vor. Gegenstand der Neufassung ist die Neugestaltung des Paragrafen 5, der die Regelungen zu Ehrungen im Kreis umfasst.
Nach der vorgeschlagenen Änderung sollen nicht mehr ausschließlich der Ehrenring und die Ehrennadel als Mittel der Auszeichnung dienen. Stattdessen soll der Landrat die Befugnis erhalten, ausgeschiedene Kreistagsmitglieder sowie Mitglieder, die dem Kreistag seit mindestens 15 Jahren angehören oder sich durch die Wahrnehmung eines Amtes oder besondere Verdienste ausgezeichnet haben, zu ehren. Die Neufassung zielt darauf ab, die Beschaffung von Präsenten zur Ehrung langjähriger, verdienter und ausgeschiedener Kreistagsmitglieder flexibler und kostengünstiger zu gestalten.
Die Vorlage wurde bereits in der Sitzung des Ältestenrats am 4. Mai 2011 beraten und geht auf dessen Empfehlung hin. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich. Der Kreisausschuss fungiert als federführendes Gremium für die Vorlage, die zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet wird.
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Dokumente
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