Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2010 (öffentlicher Teil)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Berichtsvorlage KTB/601 wurde dem Kreistag die Aufstellung über die Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates für das Jahr 2010 vorgelegt. Gemäß den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz NRW ist der Landrat verpflichtet, dem Kreistag bis zum 31. März des Folgejahres eine solche Übersicht zu unterbreiten.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass für das Rechnungsjahr 2010 Nebeneinnahmen in Höhe von 4.282,34 Euro abgeführt wurden. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe der Nebentätigkeitsverordnung NRW, wonach Nebeneinnahmen ab einer Grenze von 6.000,00 Euro abzuführen sind, sofern sie nicht aus Tätigkeiten für die Sparkasse Vest Recklinghausen resultieren.
Die Vorlage dient der Information des Kreistags und stellt die Erfüllung der Berichtspflicht durch den Landrat dar. Auf Wunsch des Landrates wurde die Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung durchgeführt, um die Öffentlichkeit zu informieren. Aufgrund der gesetzlichen Amtsverschwiegenheit gemäß § 22 Sparkassengesetz NRW wurde die Information über die genaue Höhe der Nebeneinnahmen aus der Tätigkeit bei der Sparkasse Vest Recklinghausen jedoch im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 91503100605
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110324093514