Benennung der Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/578 befasst sich mit der Neubesetzung des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen. Da die Amtszeit der aktuellen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder am 30. Juni 2010 endet, ist eine neue Benennung erforderlich.
Der Ausschuss fungiert als eigenständiges Gremium, dessen rechtliche Grundlage sich primär aus dem Kündigungsschutzgesetz sowie ergänzend aus den Regelungen des SGB III für Selbstverwaltungsorgane ableitet. Vorgesehen ist die Benennung von zwei ordentlichen Mitgliedern sowie sechs stellvertretenden Mitgliedern. Die hohe Anzahl der Stellvertreter dient dazu, die Entscheidungsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen und die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zu gewährleisten.
Die Benennung der Mitglieder erfolgt durch den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen auf Grundlage von Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Stellen. In diesem Fall ist die Bezirksregierung Münster als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde der zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände für die Einreichung der Vorschläge verantwortlich. Die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften müssen Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder der Gemeindeaufsichtsbehörde sein, die im Bezirk der Agentur für Arbeit Recklinghausen hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind.
Die Vorlage berücksichtigt zudem die gesetzlichen Anforderungen des Bundesgremienbesetzungsgesetzes sowie die Bestimmungen des SGB III hinsichtlich der Wahlberechtigung und des Ausschlusses von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit von der Ausschussarbeit.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100419120628