Satzung des Kreises Recklinghausen vom .09.2010 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene für den öffentlichen Schlachthof Firma Barfuss GmbH, Oer-Erkenschwick, für den Schlachthof Recklinghausen, sowie für Zerlegebetriebe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen soll eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene beschließen. Die Vorlage sieht eine rückwirkende Anpassung zum 1. April 2010 vor, um einen einjährigen Rhythmus bei der Gebührenfestsetzung einzuhalten. Die Regelungen betreffen den öffentlichen Schlachthof der Firma Barfuss GmbH in Oer-Erkenschwick, den Schlachthof Recklinghausen sowie Zerlegebetriebe.
Die Anpassung der Gebührensätze ist notwendig, da die Jahresrechnung 2009 eine Neukalkulation erforderte. Zudem ist ein Systemwechsel bei der Gebührenermittlung notwendig geworden. Nach einer rechtlichen Prüfung durch eine beauftragte Kanzlei ist ein Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus vorangegangenen Rechnungsperioden aufgrund des aktuellen Gemeinschaftsrechts nicht mehr zulässig. Eine Beibehaltung des bisherigen Verfahrens würde ein Prozessrisiko für den Kreis darstellen, da die Gebührenbescheide mangels wirksamer Rechtsgrundlage rechtswidrig wären.
In der Folge entfällt der Ausgleich von Unterdeckungen aus den Jahren 2008 und 2009, die sich nach Schätzung auf etwa 300.000 Euro belaufen und vom Kreis getragen werden müssen. Gleichzeitig können Überdeckungen in Höhe von etwa 100.000 Euro nicht an die Gebührenpflichtigen zurückgegeben werden. Zudem werden die Gebührenstrukturen für kleine Schlachtbetriebe angepasst, da die bisherige degressive Staffelung nach der Anzahl der Tiere rechtlich nicht mehr haltbar ist. Die neue Kalkulation ersetzt die bisherige Staffelung durch Gebühren für verschiedene Tierarten und mehrere Betriebe.
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Dokumente
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