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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2010 - 2015

KTB/465 18.04.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage KTB/465 wird die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. April 2010 bis zum 31. März 2015 behandelt. Da die aktuelle Amtszeit der amtierenden ehrenamtlichen Richter am 31. März 2010 endet, ist die Erstellung einer neuen Liste erforderlich.

Dem Kreis steht gemäß den gesetzlichen Vorgaben das Vorschlagsrecht für insgesamt 90 Personen zu, was der doppelten Anzahl der zu wählenden ehrenamtlichen Richter entspricht. Die eigentliche Wahl der Personen erfolgt durch einen beim Verwaltungsgericht gebildeten Wahlausschuss auf Grundlage dieser Liste.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung zum ehrenamtlichen Richter sind in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt. Zu den Kriterien gehören die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte und Notare, sind von der Berufung ausgeschlossen.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die in der Anlage aufgeführten 90 Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bestimmen. Für die Wirksamkeit dieser Aufnahme ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss.

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