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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2010 - 2014

KTB/466 18.05.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/466 des Landrats betrifft die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2014.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Sozialgerichtsgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung ist der Kreis Recklinghausen dazu verpflichtet, für die 15 Sitze am Sozialgericht Gelsenkirchen die doppelte Anzahl an Personen vorzuschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, 30 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bestimmen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung als ehrenamtliche Richter umfassen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die Vollendung des 25. Lebensjahres. Bestimmte Personengruppen sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Berufung ausgeschlossen, darunter Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte und Notare. Zudem sollen Personen nicht berufen werden, die bereits in anderen gerichtlichen Ehrenämtern tätig sind oder eine prozessvertretende Tätigkeit vor der Sozialgerichtsbarkeit ausüben.

Die Vorschlagsliste muss neben den persönlichen Daten der vorgeschlagenen Personen auch Angaben zum Beruf sowie zu etwaigen früheren Tätigkeiten als ehrenamtliche Richter enthalten. Für die Aufnahme der Personen in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss.

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