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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Landessozialgericht NRW in Essen für die Amtszeit 2010 - 2014

KTB/467 17.08.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/467 regelt die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Landessozialgericht NRW in Essen für die Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2014. Dem Kreis Recklinghausen steht für diesen Zeitraum ein Sitz zu. Gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung ist der Kreis dazu verpflichtet, die doppelte Anzahl der erforderlichen ehrenamtlichen Richter, mithin zwei Personen, vorzuschlagen.

Der Vorschlag sieht vor, zwei Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bestimmen. Bei den vorgeschlagenen Personen handelt es sich um eine Arzthelferin aus Gladbeck sowie einen technischen Angestellten aus Recklinghausen.

Die rechtliche Grundlage für die Wahl bilden die Paragrafen 14, 16 und 17 des Sozialgerichtsgesetzes sowie die Paragrafen 20 und 28 der Verwaltungsgerichtsordnung. Zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen gehören die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die Vollendung des 25. Lebensjahres. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte oder Rechtsanwälte, sind von einer Berufung ausgeschlossen. Zudem sollen Personen nicht berufen werden, die bereits in einem ähnlichen Amt an anderen Gerichten tätig sind oder deren berufliche Belastung die Wahrnehmung der Sitzungstermine erschweren könnte. Für die endgültige Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss.

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