Einführung und Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/623 informiert den Kreistag über den Wechsel in der Zusammensetzung des Gremiums. Mit Ablauf des 10. November 2011 hat die ehemalige stellvertretende Ländrätin des Kreises Recklinghausen auf ihr Mandat im Kreistag verzichtet.
Der Kreiswahlleiter hat die Nachfolge festgestellt und ein neues Mitglied für das Gremium bestimmt. Gemäß den Vorgaben des § 46 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erfolgt durch den Landrat die Einführung des neuen Kreistagsmitglieds. Dieser Vorgang beinhaltet die feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Die Vorlage dient der förmlichen Information des Kreistags im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2011.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 100 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 91511100634