Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl der / des 1. Stellvertreterin / Stellvertreters des Landrats

KTB/624 15.11.2011 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreistag Recklinghausen steht die Neubesetzung der Position der ersten Stellvertretung des Landrats an. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer KTB/624 regelt das Verfahren zur Nachwahl nach dem Ausscheiden der bisherigen ersten stellvertretenden Landrätin.

Die bisherige Amtsinhaberin ist während der laufenden Wahlzeit durch die Niederlegung ihres Mandats vorzeitig aus dem Amt ausgeschieden. Gemäß der Kommunalorganisationsverordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) ist für die Besetzung der vakanten Position für den verbleibenden Zeitraum der Wahlzeit ein spezifisches Verfahren vorgesehen.

Der Kreistag ist dazu angehalten, die Nachfolge gemäß § 46 Abs. 2 Satz 7 der Kommunalorganisationsverordnung in einer geheimen Abstimmung nach dem Mehrheitswahlverfahren zu bestimmen. Die Vorlage sieht vor, dass die Wahl der neuen ersten Stellvertretung des Landrats ohne vorherige Aussprache im Gremium erfolgt. Die Entscheidung über die Person, die das Amt für den Rest der aktuellen Wahlperiode übernehmen soll, wird im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2011 behandelt. Federführend für diesen Vorgang ist der Kreistag.

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