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Berichtsvorlage

Einführung und Verpflichtung der / des 1. Stellvertreterin / Stellvertreters des Landrats

KTB/625 15.11.2011 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Berichtsvorlage KTB/625 informiert der Landrat den Kreistag über die formale Einführung und Vereidigung der ersten Stellvertretung des Landrats. Der Vorgang basiert auf der bereits erfolgten Wahl und erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 46 Abs. 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die erste Stellvertretung des Landrats offiziell in das Amt eingeführt. Die Zeremonie umfasst zudem die feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Die Vorlage dient der Information des Kreistags im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2011.

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