Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Kreisausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen steht die Wahl eines ordentlichen Mitglieds zur Disposition. Hintergrund der Vorlage KTB/626 ist das Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds aus dem Gremium.
Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) ist der Kreistag dazu verpflichtet, auf Vorschlag der Gruppe, die das ausgeschiedene Mitglied nominiert hatte, eine Nachfolge zu wählen. Da das ausgeschiedene Mitglied auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion in den Kreisausschuss gewählt worden war, liegt das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung bei dieser Fraktion. Die SPD-Kreistagsfraktion hat für die Nachwahl einen neuen Kandidaten vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den vorgeschlagenen Nachfolger als ordentliches Mitglied in den Kreisausschuss zu wählen. Die Vorlage wurde vom Landrat zur Beratung im Kreisausschuss am 5. Dezember 2011 vorgelegt, wobei die anschließende Entscheidung im Kreistag für die Sitzung am 12. Dezember 2011 vorgesehen ist. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.
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