Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss steht die Wahl eines ordentlichen Mitglieds für den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten an. Hintergrund der Vorlage KTB/670 ist die Verzichtserklärung eines bisherigen ordentlichen Mitglieds dieses Ausschusses.
Gemäß der gesetzlichen Regelungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Wahl eines Nachfolgers erforderlich. Die Wahl der Nachfolge erfolgt durch die Mitglieder des Kreistags auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied für den Ausschuss zu bestimmen. Die Entscheidung über die Neubesetzung der Position ist für die Sitzungen des Kreisausschusses am 3. Dezember 2012 sowie des Kreistags am 10. Dezember 2012 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Landrat.
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