Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Personalausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss steht die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Personalausschuss auf der Tagesordnung. Hintergrund der Vorlage KTB/638 ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds aus dem Ausschuss aufgrund einer vorliegenden Verzichtserklärung.
Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Wahl eines Nachfolgers erforderlich. Die Entscheidung über die Neubesetzung obliegt den Mitgliedern des Kreistags. Dabei erfolgt die Wahl auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, wie es die gesetzlichen Vorgaben nach § 35 Abs. 3 KrO NRW vorsehen. Das Verfahren zur Durchführung der Wahl richtet sich nach § 35 Abs. 2 KrO NRW. Die Vorlage wurde vom Landrat zur Beratung im Kreisausschuss am 5. März 2012 sowie im Kreistag am 12. März 2012 vorgelegt.
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