Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss steht die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung zur Beratung an. Hintergrund der Vorlage KTB/639 ist die Verzichtserklärung des bisherigen stellvertretenden Mitglieds.
Aufgrund dieses Ausscheidens ist eine Neubesetzung des Postens erforderlich. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) obliegt die Wahl der Nachfolge den Mitgliedern des Kreistags. Dabei erfolgt der Vorschlag für eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger durch die Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Vorgaben des § 35 Abs. 2 KrO NRW. Die Vorlage wurde vom Landrat zur Entscheidung vorgelegt.
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