Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss steht die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen zur Beratung an. Die Notwendigkeit dieser Wahl ergibt sich aus einer Verzichtserklärung des bisherigen stellvertretenden Mitglieds.
Die Beschlussvorlage sieht vor, eine Nachfolge für das vakante Amt zu bestimmen. Die Durchführung der Wahl erfolgt auf Grundlage von § 35 Abs. 2 der Kommunalorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Die Vorlage liegt dem Kreisausschuss zur Entscheidung vor, wobei die weitere Beratung im Kreistag vorgesehen ist.
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