Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Schulausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/643 befasst sich mit der Neubesetzung eines ordentlichen Sitzplatzes im Schulausschuss des Kreises Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist die Verzichtserklärung eines bisherigen ordentlichen Mitglieds des Ausschusses, wodurch eine Sitzung vakant geworden ist.
Nach den Bestimmungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) obliegt das Vorschlagsrecht für eine Nachwahl normalerweise der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Im vorliegenden Fall wurde das ursprüngliche Mitglied auf Vorschlag der WIR Gruppe in den Schulausschuss gewählt. Da sich die WIR Gruppe jedoch zwischenzeitlich aufgelöst hat, kann das reguläre Vorschlagsrecht gemäß § 35 Abs. 3 S. 5 KrO NRW nicht ausgeübt werden.
Aufgrund dieser besonderen rechtlichen Situation kann die Nachbesetzung der frei gewordenen Ausschusssitzung nur durch einen einstimmigen Beschluss des Kreistags erfolgen. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung dieses Beschlussverfahrens, um eine Nachfolge für das ausgeschiedene Mitglied zu bestimmen. Der Landrat legt die Angelegenheit dem Kreisausschuss und anschließend dem Kreistag zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 91602100656