Ernennung eines Kreisausschussmitglieds zum Ehrenbeamten und Vereidigung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/645 befasst sich mit der formellen Ernennung eines Mitglieds des Kreisausschusses zum Ehrenbeamten sowie der damit verbundenen Vereidigung. Grundlage für diesen Vorgang ist § 62 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter des Kreisausschusses als Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte zu ernennen sind. Die Ernennung erfolgt nach den Vorgaben der Verwaltung durch die Aushändigung einer Urkunde.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist zudem gemäß § 46 in Verbindung mit § 108 des Landesbeamtengesetzes die Ablegung eines Diensteids erforderlich. Der Anlass für die vorliegende Vorlage ist die Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Kreisausschuss durch den Kreistag am 12. Dezember 2011. Das gewählte Mitglied tritt die Nachfolge eines ausgeschiedenen Mitglieds an. Der Landrat legt dem Kreisausschuss somit die Durchführung der Ernennung und der Vereidigung zur Entscheidung bzw. Kenntnis vor.
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