Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Sozial- und Gesundheitsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage KTB/634 wird die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Sozial- und Gesundheitsausschuss behandelt. Der Landrat legt hierzu einen Vorschlag für die Neubesetzung eines vakanten Platzes vor.
Die Notwendigkeit dieser Ersatzwahl ergibt sich aus der vorangegangenen Wahl eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds zum ordentlichen Mitglied des Sozial- und Gesundheitsausschusses. Um die personelle Besetzung der Stellvertretung im Ausschuss wiederherzustellen, wird vorgeschlagen, ein neues Mitglied für diese Position zu wählen. Der Vorschlag sieht vor, ein anderes Mitglied als Nachfolger für die ausgeschiedene stellvertretende Person zu bestimmen. Die Vorlage dient der formellen Regelung der Ausschussbesetzung im Kreisausschuss und im Kreistag.
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