Einwohnerfragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/475 des Landrats regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Grundlage hierfür ist der Paragraph 11 der Geschäftsordnung des Kreistages.
Demnach ist für jede ordentliche öffentliche Kreistagssitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen und in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestellung ausgenommen sind. Um die Fragestunde organisatorisch vorzubereiten, sind die Fragen fünf Kalendertage vor der Sitzung schriftlich an den Landrat zu leiten. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt.
Jede teilnehmende Person kann bis zu zwei Fragen stellen, wobei eine Zusatzfrage zulässig ist. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich. Die Verwaltung ist berechtigt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen.
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