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Beschlussvorlage

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2009 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW

KTB/482 16.02.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/482 des Landrats befasst sich mit der Behandlung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2009 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Gegenstand der Vorlage ist die formale Genehmigung einer bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung.

Die Entscheidung zur Dringlichkeit wurde gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bereits am 15. Dezember 2008 getroffen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese Dringlichkeitsentscheidung nunmehr offiziell zu genehmigen. Die Vorlage wurde im Rahmen des Kreisausschusses zur Beratung vorgelegt, wobei die entsprechenden Sitzungstermine für den Kreisausschuss am 16. März 2009 sowie für den Kreistag am 23. März 2009 vorgesehen waren.

Der Sachverhalt stützt sich auf die im Anhang befindliche Dokumentation der Dringlichkeitsentscheidung vom Dezember 2008. Eine weitere inhaltliche Erörterung von Alternativen oder finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage nicht aufgeführt, da der Fokus auf der Bestätigung des bereits getroffenen Beschlusses liegt. Die Federführung für das Verfahren obliegt dem Kreisausschuss.

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