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Beschlussvorlage

ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW und ÖPNV-Umlage - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW

KTB/483 16.02.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/483 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kommunalorganisationsverordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Gegenstand der Vorlage ist die Regelung zur ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 des Nahverkehrsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie zur ÖPNV-Umlage.

Der vorliegende Sachverhalt bezieht sich auf eine bereits am 15. Dezember 2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung, deren Details als Anlage zur Vorlage beigefülegt sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Entscheidung nachträglich zu genehmigen. Die Vorlage wurde im Rahmen des Kreisausschusses zur Beratung vorgelegt, wobei die zuständige Verwaltung die Entscheidung zur Vorlage brachte. Die finanzielle Deckung der Maßnahme ist im Haushalt vorgesehen, wobei kurzfristige Auswirkungen nicht vorliegen. Die Vorlage dient der formellen Bestätigung der bereits getroffenen Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs durch die zuständigen Gremien.

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