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Beschlussvorlage

Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Verbandsrat des Lippeverbandes

KTB/587 17.08.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/587 des Landrats befasst sich mit der Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Verbandsrat des Lippeverbandes. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über den Lippeverband besitzen alle Kreise, die ganz oder teilweise im Verbandsgebiet liegen, ein Vorschlagsrecht für einen Sitz im Verbandsrat. Da der Kreis Unna aufgrund eines höheren Beitragsaufkommens der verbandsangehörigen Städte und Gemeinden das Recht zur Abgabe eines Wahlvorschlags für ein ordentliches Mitglied besitzt, kommt dem Kreis Recklinghausen die Aufgabe zu, einen Wahlvorschlag für das stellvertretende Mitglied gemäß der geltenden Stellvertreterregelung einzureichen.

Als wählbar gelten Personen, die Mitglied des Verbandes sind, beruflich beim Mitglied tätig sind, vertretungsberechtigt sind oder den Organen des Mitglieds angehören. Ausschlüsse von der Wählbarkeit bestehen für Personen, die bereits als Delegierte oder Delegierte in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes fungieren. Zudem ist eine Vertretung durch Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied des Verbandes stehen, nicht zulässig. Die Vorlage sieht vor, eine Person als stellvertretendes Mitglied vorzuschlagen, wobei die Wahl nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt. Eine Wiederwahl der vorgeschlagenen Person ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.

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