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Beschlussvorlage

Benennung eines ordentlichen Mitglieds für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft

KTB/588 17.08.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/588 des Landrats betrifft die Benennung eines ordentlichen Mitglieds für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über die Emschergenossenschaft (EmscherGG) steht allen Kreisen, die ganz oder teilweise im Genossenschaftsgebiet liegen, ein gemeinsames Vorschlagsrecht für einen Sitz im Genossenschaftsrat zu. Zu diesem Gebiet gehören die Kreise Ennepe-Ruhr, Unna, Wesel und Recklinghausen. Aufgrund des höchsten Beitragsaufkommens der genossenschaftlichen Städte und Gemeinden des Kreises Recklinghausen ist der Kreis berechtigt, einen Wahlvorschlag für das ordentliche Mitglied abzugeben.

Die Wahl der Mitglieder des Genossenschaftsrates erfolgt durch die Genossenschaftsversammlung. Als wählbar gelten Personen, die Genosse der Genossenschaft sind, bei einem Genossen beruflich tätig sind, vertretungsberechtigt sind oder den Organen des Genossen angehören. Eine Mitgliedschaft im Genossenschaftsrat ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Person bereits als Delegierte oder Delegierter in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft fungiert. Zudem darf der Kreis nicht durch eine Person vertreten werden, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Genossen steht.

Der Landrat schlägt vor, eine Person als ordentliches Mitglied für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Genossenschaftsrat zu benennen. Die Entscheidung über die vorgeschlagene Person erfolgt gemäß der Kommunalorganisationsverordnung NRW durch eine Abstimmung, bei der die vorgeschlagene Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist. Der Kreisausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorlage zuständig.

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