Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/635 sieht eine Änderung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen vor. Der Entwurf zur Neufassung des Paragrafen 5 wurde bereits im Ältestenrat beraten und wird nun dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Gegenstand der Änderung ist die Neugestaltung der Regelungen zu Ehrungen. Während die bisherige Fassung spezifische Auszeichnungen wie den Ehrenring und die Ehrennadel für Kreistagsmitglieder vorsah, die dem Gremium seit 20 bzw. 15 Jahren angehören oder ein Amt wie das des Landrates ausgeübt haben, sieht die Neufassung eine allgemeinere Regelung vor. Künftig sollen ausgeschiedene Kreistagsmitglieder sowie Mitglieder, die dem Kreistag mindestens 15 Jahre angehören oder sich durch die Wahrnehmung eines Amtes besondere Verdienste erworben haben, durch den Landrat geehrt werden.
Ziel dieser Anpassung ist es, die Beschaffung von Präsenten zur Ehrung von langjährigen, verdienten und ausgeschiedenen Kreistagsmitgliedern flexibler und kostengünstiger zu gestalten. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kreisausschuss.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20111117081307