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Berichtsvorlage

Einwohnerfragestunde

KTB/437 18.02.2008 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage KTB/437 des Landrats befasst sich mit den Regelungen zur Einwohnerfragestunde im Kreistag. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 11 der Geschäftsordnung des Kreistages, der vorschreibt, dass für jede ordentliche öffentliche Sitzung des Kreistages eine Einwohnerfragestunde einzusetzen und in die Tagesordnung aufzunehmen ist.

Gemäß der Geschäftsordnung müssen sich die Fragen der Einwohner auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind. Die Fragen sind dem Landrat spätestens fünf Kalendertage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten ausgelegt.

Jeder Einwohner hat das Recht, bis zu zwei Fragen pro Fragestunde zu stellen, wobei eine Zusatzfrage zugelassen werden kann. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich. Die Verwaltung ist berechtigt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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