Wahl eines Nachfolgers für das bisherige stellvertretende Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 1. Februar 2010 liegt die Beschlussvorlage KTB/565 zur Besetzung eines Sitzes in der Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH vor. Der Kreis Recklinghausen besitzt als Gesellschafter das Recht, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Da das bisherige stellvertretende Mitglied eine Verzichtserklärung abgegeben hat, ist eine Neubesetzung der Vertretung erforderlich. Der Landrat schlägt vor, eine einzelne Person als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Durchführung der Wahl erfolgt gemäß § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW), wonach die vorgeschlagene Person als gewählt gilt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als stellvertretendes Mitglied für die Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH zu wählen. Die Vorlage wurde durch die zuständigen Fachbereiche und die Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt.
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