Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/566 befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der beteiligten Städte. Die am 23. November 2009 durchgeführte Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder wird als unwirksam eingestuft.
Grund für die Unwirksamkeit ist, dass die gewählten Vertreter der FDP-Fraktion die satzungsgemäßen Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen. Gemäß der Satzung des Sparkassenzweckverbandes können nur Kreistagsmitglieder gewählt werden, die den Vertretungen der Gemeinden im Verbandsgebiet angehören können, was einen Wohnsitz innerhalb des Verbandsgebiets voraussetzt. Eine Prüfung durch die Sparkasse Vest ergab, dass eine gewählte Person ihren Wohnsitz außerhalb des Verbandsgebiets hat und ein weiteres Mitglied nicht dem Kreistag angehört.
Zudem wurde bei einer Auswertung der Stimmzettel festgestellt, dass die Stimmverteilung im Kreistag anders ausgefallen ist als ursprünglich dokumentiert. Aufgrund der geänderten Stimmenanzahl der einzelnen Fraktionen wäre ein Losverfahren zwischen der FDP-Fraktion und der WIR-Gruppe erforderlich gewesen.
Die Vorlage sieht vor, aus den bestehenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Der Landrat ist als ordentliches Mitglied gesetzt, wobei der Landrat zudem einen Vorschlag für die stellvertretende Besetzung unterbreitet. Die rechtliche Bewertung des Vorgangs wurde mit dem Landkreistag NRW sowie der Bezirksregierung Münster abgestimmt.
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