Einladung von zwei Vertretern der Bezirksschülervertretung zu den Sitzungen des Schulausschusses des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Schulausschuss des Kreises Recklinghausen liegt eine Beschlussvorlage zur Einladung von zwei Vertretern der Bezirksschülervertretung vor. Der Beschluss sieht vor, dass diese Vertreter zu jeder Sitzung des Schulausschusses innerhalb der aktuellen Wahlperiode eingeladen werden.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Allgemeine Richtlinie für die Arbeit der freiwilligen Ausschüsse des Kreistags. Gemäß dieser Regelung kann der Ausschussvorsitzende im Benehmen mit dem Landrat Einwohner des Kreises zur Sitzung einladen und ihnen das Wort erteilen, sofern der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss fasst. Eine analoge Anwendung dieser Regelung auf den Schulausschuss ist rechtlich unbedenklich.
Die zuständige Verwaltung hat das erforderliche Benehmen mit dem Landrat hergestellt. Den eingeladenen Vertretern der Bezirksschülervertretung werden die Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt, wobei die Unterlagen für nichtöffentliche Sitzungsteile von der Bereitstellung ausgenommen sind. Die Schülervertreter sind verpflichtet, den Sitzungsraum vor Beginn des nichtöffentlichen Sitzungsteils zu verlassen. Ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen für die eingeladenen Vertreter besteht nicht.
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