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Beschlussvorlage

Neubau von zwei Berufskollegs und einer 5-Feld-Sporthalle in Recklinghausen Hier: Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Unvorhergesehenes (UV) - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW

KTB/486 16.02.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer KTB/486 befasst sich mit dem Neubau von zwei Berufskollegs sowie einer 5-Feld-Sporthalle in Recklinghausen. Im Zentrum der Vorlage steht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für unvorhergesehene Ausgaben im Rahmen dieser Bauvorhaben.

Der Landrat legt dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag einen Vorschlag zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Diese Entscheidung basiert auf § 50 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) und datiert vom 15. Dezember 2008. Die Vorlage dient dazu, die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung formell zu bestätigen.

Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Haushalt gedeckt, wobei kurzfristig keine weiteren finanziellen Folgen entstehen. Die Vorlage ist als öffentliche Beschlussvorlage klassifiziert, die im Kreisausschuss am 16. März 2009 und im Kreistag am 23. März 2009 zur Beratung und Entscheidung anberaumt wurde. Federführend für das Dokument ist der Kreisausschuss.

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