Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Prüfung der Gültigkeit der Wahlen des Landrates und des Kreistages 2009

KTB/567 20.01.2010 Wahlprüfungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlprüfungsausschuss hat die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 30. August 2009 im Kreis Recklinghausen geprüft. Gegenstand der Untersuchung waren die Wirksamkeit der Wahlen des Landrates sowie des Kreistages und die Prüfung von Einsprüchen gegen die Wahlergebnisse.

Im Rahmen der Prüfung wurden Unregelmäßigkeiten in verschiedenen Wahlbezirken festgestellt. In den Stimmbezirken 3.3, 4.1 und 4.2 des Kreiswahlbezirks 12 in Marl wurden insgesamt 336 Stimmzettel aus dem Kreiswahlbezirk 13 verwendet. Zudem wurden im Rahmen der Briefwahl 18 Stimmzettel aus dem Kreiswahlbezirk 13 fälschlicherweise im Kreiswahlbezirk 12 gezählt. Im Kreiswahlbezirk 18 in Gladbeck wurden sechs Stimmzettel, die aufgrund eines Durchdrucks eigentlich als ungültig hätten gewertet werden müssen, als gültige Stimmen für die SPD gezählt.

Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass diese Vorkommnisse keine Änderung der Zusammensetzung des Kreistages zur Folge haben. Die Differenzen zwischen den gewählten Kandidaten und den nächstplatzierten Bewerbern waren in den betroffenen Wahlbezirken so groß, dass die Unregelmäßigkeiten das Wahlergebnis nicht beeinflusst hätten. Auch eine rechnerische Berücksichtigung der betroffenen Stimmen auf Ebene des Gesamtergebnisses würde keine Veränderung der Sitzverteilung bewirken.

In der Folge wird vorgeschlagen, die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl im Kreiswahlbezirk 12 sowie die Einsprüche gegen die allgemeine Kommunalwahl als unbegründet zurückzuweisen. Die Wahl des Landrates sowie die Wahl des Kreistages werden für gültig erklärt.

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