Änderung des Kreisnamens
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/472 des Landrats sieht eine Änderung des Kreisnamens vor. Der Landrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Kreis Recklinghausen künftig den Namen „Kreis Vest Recklinghausen“ trägt.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag damit, dass der aktuelle Name den Fokus zu stark auf die Kreisstadt legt. Da neun der zehn kreisangehörigen Städte eigene Identifikationsmerkmale besitzen, wird eine gemeinsame regionale Marke angestrebt, um die politische und wirtschaftliche Außendarstellung zu stärken. Als Namensbasis dient der historische Begriff „Vest Recklinghausen“, der einen Großteil des Kreisgebietes umfasst. Der Begriff wird bereits von verschiedenen Institutionen und Unternehmen im Kreis genutzt.
Für eine rechtliche Umsetzung ist gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westland eine Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder im Kreistag erforderlich. Zudem bedarf die Änderung der Genehmigung durch das Innenministerium, wonach die Hauptsatzung des Kreises angepasst werden muss.
Die mit der Umbenennung verbundenen Kosten werden auf etwa 60.000 Euro geschätzt. Diese Kosten entstehen primär durch die Neugestaltung von Objekten und Dokumenten. Die Verwaltung plant, diese Änderungen im Rahmen von laufenden Ersatzbeschaffungen umzusetzen, sodass keine zusätzlichen Sonderausgaben entstehen, die nicht aus den vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt werden können.
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