Änderung der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung der Kreisverwaltung Recklinghausen (AGA)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/473 sieht eine Änderung der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung (AGA) der Kreisverwaltung Recklinghausen vor. Gegenstand der Anpassung ist die Regelung zur privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs durch den Landrat unter Punkt 2.2.1 Absatz 4 der AGA.
Bisher basierte die Abrechnung der privaten Nutzung des Dienstwagens auf Vereinbarungen zwischen der jeweiligen Amtsleitung und dem zuständigen Fachdienst auf Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien. Im Rahmen einer Prüfung durch die Rechnungsprüfung wurde darauf hingewiesen, dass die rechtliche Grundlage für die private Nutzung im Rahmen der AGA präzisiert werden sollte.
Die Verwaltung hat daraufhin einen Vorschlag erarbeitet, der sich an überörtlichen Regelungen orientiert. Konkret soll die AGA um den Verweis auf den Erlass des Innenministeriums NRW vom 06.10.2006 in Verbindung mit den Kraftfahrzeugrichtlinien NRW ergänzt werden. Diese Richtlinien regeln die private Nutzung von Dienstfahrzeugen sowie die unentgeltliche Nutzung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs unter Berücksichtigung der Versteuerung des geldwerten Vorteils und der Erstattung von Kosten für sonstige private Fahrten.
Da die Änderung eine Regelung betrifft, die den Landrat selbst betrifft, liegt die Entscheidungskompetenz gemäß der Hauptsatzung beim Kreisausschuss. Der Ausschuss wird gebeten, der vorgeschlagenen Neufassung der Ziffer 2.2.1 Absatz 4 zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92011100475