Bestimmung einer Nachfolgerin für den stellvertretenden Vorsitz des Sozial- und Gesundheitsausschusses für das verstorbene Kreistagsmitglied Uwe Gorski
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/443 des Landrats befasst sich mit der Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzs im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistags. Anlass für die Vorlage ist das Ableben eines Kreistagsmitglieds am 8. Dezember 2007, welches zuvor die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden in diesem Ausschuss innehatte.
Gemäß den Regelungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (§ 41 Absatz 7 Satz 5 und 6 KrO NRW) ist für die Besetzung eines vakanten stellvertretenden Vorsitzes keine Wahl durch den gesamten Kreistag erforderlich. Stattdessen obliegt die Bestimmung der Nachfolge der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Die CDU-Kreistagsfraktion hat im Rahmen dieses Verfahrens ein weiteres Kreistagsmitglied als Nachfolgerin für den stellvertretenden Vorsitz des Sozial- und Gesundheitsausschusses bestimmt. Der Kreistag wird im Rahmen der Sitzung am 10. März 2008 über diesen Sachverhalt informiert.
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