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Beschlussvorlage

Zuwendungen an Gruppen und Einzelmitglieder aufgrund der Änderungen der Kreisordnung NRW

KTB/436 18.02.2008 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/436 befasst sich mit der Neuregelung der Zuwendungen an Gruppen und Einzelmitglieder im Kreistag des Kreises Recklinghausen aufgrund der Änderungen der Kreisordnung NRW. Seit dem 17. Oktober 2007 besteht für Gruppen im Kreistag ein Rechtsanspruch auf eine proportionale Ausstattung. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anspruch auf zwei Drittel der Zuwendung der kleinsten Fraktion zu begrenzen, was aktuell einem Betrag von 6.892,89 € pro Gruppe und Jahr entspricht. Damit würde der bisherige freiwillige Betrag von 6.471,00 € angepasst. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wird empfohlen, diesen gesetzlichen Mindestanspruch nicht zu überschreiten.

Parallel dazu sieht die geänderte Rechtslage vor, dass Einzelmitgliedern Sach- und Kommunikationsmittel zur Vorbereitung der Sitzungen zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung empfiehlt aus Gründen der Praktikabilität, stattdessen eine finanzielle Zuwendung zu gewähren. Vorgeschlagen wird ein Betrag von 25 % der Zuwendung einer Gruppe mit zwei Mitgliedern, was derzeit 1.723,22 € pro Einzelmitglied und Jahr entspricht.

Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2008 belaufen sich auf eine Gesamtmehrbelastung von 7.314,77 €. Die Nachzahlungen für das Jahr 2007 sind im Haushalt 2008 bereits berücksichtigt. Die Verwendung der Mittel muss durch einen einfachen Nachweis gegenüber dem Landrat dokumentiert werden. Die Zuwendungen sind in einer separaten Anlage zum Haushaltsplan auszuweisen.

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