Ergänzung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2010 - 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/502 des Landrats betrifft die Ergänzung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. April 2010 bis zum 31. März 2015.
Im Rahmen des vorgeschriebenen Vorschlagsrechts des Kreises, das die Nennung der doppelten Anzahl der zu wählenden Richter vorsieht, sollen sieben weitere Personen in die Liste aufgenommen werden. Dies dient der Vervollständigung der Liste, nachdem der Kreistag bereits in einer Sitzung am 22. Juni 2009 83 Personen bestimmt hatte. Mit der Aufnahme der sieben zusätzlichen Personen wird die Zielgröße von insgesamt 90 Personen erreicht.
Die Voraussetzungen für eine Berufung als ehrenamtliche Richter sind in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt. Zu den Kriterien gehören die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte im öffentlichen Dienst oder Rechtsanwälte, sind von der Berufung ausgeschlossen. Die endgültige Wahl der vorgeschlagenen Personen erfolgt durch einen beim Verwaltungsgericht Gelsgericht gebildeten Wahlausschuss. Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sein muss.
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