Einführung und Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/651 informiert den Kreistag über die Neubesetzung eines Mandats nach dem Tod eines langjährigen Kreistagsmitglieds am 1. April 2012. Der Kreiswahlleiter hat die Nachfolge eines neuen Mitglieds für den Kreistag festgestellt, wobei die Annahme der Wahl gegenüber dem Kreiswahlleiter bereits erklärt wurde.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalordnung für den Kreis Recklingen (§ 46 Abs. 3 KrO NRW) erfolgt durch den Landrat die Einführung des neuen Kreistagsmitglieds. In diesem Rahmen wird die Person feierlich zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben verpflichtet. Die Vorlage dient der förmlichen Information des Gremiums über den personellen Wechsel im Kreistag.
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