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Berichtsvorlage

Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2011 (öffentlicher Teil)

KTB/654 24.05.2012 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Landrat hat dem Kreistag eine Aufstellung über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen für das Jahr 2011 vorgelegt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz NRW, wonach die Offenlegung der Nebeneinkünfte bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen muss.

Im Rahmen der Berichtsvorlage wird erläutert, dass bei Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst Beträge, welche die Höchstgrenze von 6.000,00 Euro überschreiten, an den Dienstherrn abzuführen sind. Für das Rechnungsjahr 2011 wurden ein Betrag von 5.150,00 Euro abgeführt. Die entsprechende Aufstellung wurde den Mitgliedern des Kreistags bereits im März 2012 übersandt, womit die formale Verpflichtung gegenüber dem Gremium erfüllt ist.

Auf Wunsch des Landrates erfolgt die Behandlung der Vorlage in der öffentlichen Sitzung des Kreistags, um die Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Eine Ausnahme besteht jedoch hinsichtlich der Höhe der Nebeneinnahmen aus einer Tätigkeit bei der Sparkasse Vest Recklinghausen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Amtsverschwiegenheit der Organmitglieder gemäß Sparkassengesetz NRW kann diese Information nicht im öffentlichen Teil, sondern nur im nichtöffentlichen Sitzungsteil des Kreistags kommuniziert werden.

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