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Berichtsvorlage

Bestimmung eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss

KTB/656 25.05.2012 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Berichtsvorlage KTB/656 informiert der Landrat den Kreisausschuss über die Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Rechnungsprüfungsausschuss. Hintergrund der Vorlage ist das Ableben des bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist die Besetzung der Nachfolge durch die Fraktion geregelt, der das verstorbene Mitglied angehörte. In diesem Fall ist die SPD-Kreistagsfraktion zuständig. Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass die Fraktion ein Mitglied des Kreistags als Nachfolger oder Nachfolgerin bestimmt. Voraussetzung für diese Besetzung ist zudem, dass die gewählte Person bereits Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss ist. Die Benennung der Nachfolge erfolgt durch die SPD-Kreistagsfraktion mündlich im Rahmen der Sitzung des Kreistags.

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