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Beschlussvorlage

Wahl eines stellvertretenden Kreisausschussmitglieds

KTB/657 25.05.2012 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/657 befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Kreisausschuss. Hintergrund der Vorlage ist das Ableben eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds.

Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Nachwahl eines ausgeschiedenen Mitglieds im Kreisausschuss das Verfahren nach § 35 Abs. 2 KrO NRW maßgeblich. Zudem sieht § 51 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW vor, dass der Kreistag auf Vorschlag derjenigen Gruppe, die das ursprüngliche Mitglied vorgeschlagen hatte, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählt. Da das ausgeschiedene Mitglied auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion in den Kreisausschuss gewählt worden war, liegt die entsprechende Vorschlagsbefugnis bei dieser Fraktion.

Der Landrat legt dem Kreisausschuss und dem Kreistag den Vorschlag vor, eine Nachfolge für das vakante stellvertretende Amt zu bestimmen. Die Entscheidung über die Wahl erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Kreisausschusses am 11. Juni 2012 und des Kreistages am 18. Juni 2012. Federführend für diese Vorlage ist der Kreisausschuss.

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